Die Kosten einer Konzession sind von verschiedenen Faktoren abhängig und variieren von Gewerbe zu Gewerbe
Die Kosten einer Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO richten sich beispielsweise nach dem Ort der Tätigkeit, ob der Antragsteller eine juristische oder natürliche Person ist sowie nach Art und Umfang der Tätigkeiten. Während ein einzelner natürlicher Antragsteller, der mit seinem Gewerbe nur auf einem Gebiet tätig ist, nur mit Kosten von einigen hundert Euro rechnen muss, können die Kosten bei einer juristischen Person, die auf mehreren Gebieten tätig ist, bis zu zweitausend Euro betragen.
Hinzu treten ggf. die Kosten für ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, die jeweils ca. 13 Euro kosten.
Außerdem entstehen Kosten für Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie eine Bearbeitungsgebühr, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen kann.
Letztendlich lässt sich keine pauschale Aussage treffen, was eine Konzession kostet, da dies stark vom Einzelfall und dem jeweiligen Gewerbe abhängt.